Artikel 9 Veröffentlichung der Datenschutzvorschriften Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften – 2. Protokoll

Alte FassungIn Kraft seit 19.5.2009

Artikel 9 Veröffentlichung der Datenschutzvorschriften

Die im Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach Artikel 8 erlassenen Vorschriften werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2019

Gesetzesnummer

20006613

Dokumentnummer

NOR40113411

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