Artikel 6 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

Artikel 6

Beide Seiten bekräftigen ihr Interesse an einer Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen Institut für Internationale Politik in Laxenburg und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen, Sektion für Strategische Studien – Polnisches Institut für Internationale Angelegenheiten in Warschau sowie an einer Bereicherung dieser Zusammenarbeit um gemeinsam durchzuführende Initiativen und Forschungsprojekte.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR12125238

alte Dokumentnummer

N7199423274L

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