Artikel 6 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.1990

Artikel 6

Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen Institut für Internationale Politik in Laxenburg und dem Polnischen Institut für Internationale Angelegenheiten in Warschau. Sie bringen ihre Interesse an einer Ausweitung dieser Zusammenarbeit durch den Austausch von wissenschaftlichen Informationen und Publikationen sowie durch die Veranstaltung von wissenschaftlichen Treffen zum Ausdruck.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009730

Dokumentnummer

NOR12123013

alte Dokumentnummer

N7199012446J

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