Artikel 63 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.1990

Artikel 63

Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, das am 11. Juni 1987 in Wien unterzeichnet wurde *), außer Kraft.

Geschehen zu Wien, am 6. November 1989 in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 448/1987

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009730

Dokumentnummer

NOR12123070

alte Dokumentnummer

N7199012503J

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