Durch BGBl. Nr. 1046/1994 wurde dieser Artikel für die Slowakei neu formuliert.
Artikel 5
Bei der Durchführung dieses Abkommens erfolgt jeder dienstliche Verkehr unmittelbar zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Innenministerium der Slowakischen Republik.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Gesetzesnummer
10002973
Dokumentnummer
NOR12035545
alte Dokumentnummer
N2199014284A
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