Artikel 49
Beide Seiten ermutigen zu direkten Kontakten zwischen Architekten beider Vertragsstaaten. Sie begrüßen die direkte Zusammenarbeit zwischen Österreichischen Architektenorganisationen und dem Verband Polnischer Architekten (SARP).
Die Entsendung von Architekten erfolgt auf der Grundlage direkter Vereinbarungen zwischen den genannten Verbänden.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009925
Dokumentnummer
NOR12125281
alte Dokumentnummer
N7199423317L
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