Artikel 41
Beide Seiten bekunden ihr Interesse an einer Entwicklung und Vertiefung der in diesem Übereinkommen vereinbarten Aktivitäten auf kulturellem Gebiet durch eine Zusammenarbeit der Österreichischen Bundesländer mit den polnischen Wojewodschaften und mit regionalen Kulturorganisationen.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009925
Dokumentnummer
NOR12125273
alte Dokumentnummer
N7199423309L
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