Artikel 38
Beide Seiten unterstützen den Erfahrungsaustausch über die Tätigkeit von Kulturhäusern und Kulturzentren im Bereich der künstlerischen Erziehung und der kulturellen Animation.
Beide Seiten tauschen zu diesem Zweck während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens zwei Experten für einen Zeitraum von insgesamt 14 Personentagen aus.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009925
Dokumentnummer
NOR12125270
alte Dokumentnummer
N7199423306L
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