Artikel 36
Beide Seiten unterstützen die direkte Zusammenarbeit sowie den Austausch von Publikationen und Informationen zwischen der Österreichischen Nationalbibliothek und der Nationalbibliothek Warschau sowie zwischen anderen entsprechenden Bibliotheken beider Vertragsstaaten.
Beide Seiten sind an der Aufnahme einer Zusammenarbeit zwischen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare und der Vereinigung Polnischer Bibliothekare interessiert.
Beide Seiten tauschen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens BibliothekarInnen für die Dauer von insgesamt je 20 Personentagen aus.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009925
Dokumentnummer
NOR12125268
alte Dokumentnummer
N7199423304L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
