Artikel 30 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

Artikel 30

Beide Seiten unterstützen die direkte Zusammenarbeit von Museen und Galerien sowie den Austausch von Informationsmaterialien, Katalogen und Ausstellungen zwischen den Museen und Galerien beider Vertragsstaaten.

Die polnische Seite bekundet ihr Interesse, eine repräsentative Ausstellung zeitgenössischer polnischer Kunst im Museum für Moderne Kunst in Wien zu präsentieren. Die Österreichische Seite wird diesen Vorschlag prüfen.

Das Nationalmuseum Warschau bekundet sein Interesse an einer Ausstellung von Zeichnungen Witkacys in der Graphischen Sammlung Albertina. Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit könnte es eine von der Graphischen Sammlung Albertina vorgeschlagene Ausstellung übernehmen.

Beide Seiten begrüßen die Zusammenarbeit des Muzeum Etnograficzne in Krakau und des Ethnographischen Museums Schloß Kittsee mit dem Ziel einer gemeinsamen volkskundlichen Ausstellung über Südpolen in Kittsee.

Die Österreichische Seite bekundet ihr Interesse an der Durchführung einer Ausstellung Österreichischer zeitgenössicher Kunst in Polen. Die polnische Seite wird diesen Vorschlag prüfen.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR12125262

alte Dokumentnummer

N7199423298L

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