Artikel 21 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

Artikel 21

Beide Seiten begrüßen den Vorschlag, daß in Hinkunft verstärkt Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer an berufsbildenden Schulen in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Instituten durchgeführt werden sollen. Es besteht die Möglichkeit, polnische Lehrkräfte im Rahmen der Österreichischen Lehrerfortbildung als Gäste zu Seminaren einzuladen, als auch die Bereitschaft, im Bedarfsfall Seminare ausschließlich für polnische Lehrkräfte an den Österreichischen Pädagogischen Instituten zu organisieren.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR12125253

alte Dokumentnummer

N7199423289L

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