ARTIKEL 20
Artikel 20
Inkrafttreten
Das vorliegende Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in Colombo am 15. Feber 1978 in englischer Sprache.
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