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Artikel 1 Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling
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04.6.1993 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 512/1989
BGBl. Nr. 581/1988