Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 126 Leonfelder Straße

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.1988

Artikel 1

Der Straßenteil der B 126 Leonfeldener Straße von km 0,0 (alt) bis km 1,203 (alt) = Kreuzung Harbacher Straße/Leonfeldener Straße wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 22. November 1974, BGBl. Nr. 711, bestimmten - Abschnitt „Brückenkopf Urfahr-Leonfeldener Straße/Harbacher Straße“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Linz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 711/1974

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10011758

Dokumentnummer

NOR12151285

alte Dokumentnummer

N9198814712J

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