Artikel 18
Die Vertragsparteien tauschen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens Pädagogen und Experten für die Gesamtdauer von je 60 Personentagen aus, um sich mit den Fragen des Bildungswesens vertraut zu machen.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009730
Dokumentnummer
NOR12123025
alte Dokumentnummer
N7199012458J
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