Artikel 15 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

Artikel 15

Beide Seiten werden die Expertengespräche mit dem Ziel fortsetzen, ein Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich abzuschließen.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR12125247

alte Dokumentnummer

N7199423283L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)