Artikel 15 Inkrafttreten Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel 15 Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem späteren Datum, an dem die betreffenden Regierungen einander schriftlich mitteilen, dass die verfassungsmäßig vorgesehenen Formalitäten erfüllt worden sind, in Kraft und seine Bestimmungen finden ab dem Zeitpunkt Anwendung, ab dem die Richtlinie gemäß den Absätzen 2 und 3 des Artikels 17 anwendbar ist.

(2) Die Artikel 1 bis 4, Artikel 9 und Artikel 14 sind in Ermangelung direkter Besteuerung auf den Turks und Caicos Islands in Österreich nicht anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004250

Dokumentnummer

NOR40068606

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