Artikel 12
Die Vertragsparteien unterstützen die direkte Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Hochschulen künstlerischer Richtung, insbesondere zwischen der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Graz und der Akademie für Musik sowie der Akademie der Schönen Künste in Krakow. Zu diesem Zwecke tauschen sie jährlich Lehrkräfte und Studierende für die Gesamtdauer von einem Monat aus.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009730
Dokumentnummer
NOR12123019
alte Dokumentnummer
N7199012452J
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