Artikel 10
Rechtsstellung des Personals des Entsendestaates
Während des Aufenthalts im Aufnahmestaat bestimmen sich die Rechtsstellung des Personals des Entsendestaats und die Schadensregulierung nach dem PfP-Truppenstatut und dem Streitkräfteaufenthaltsabkommen.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2026
Gesetzesnummer
20013202
Dokumentnummer
NOR40278686
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