Artikel 10 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

Artikel 10

Beide Seiten werden gemeinsame Sommerkollegs zur Intensivierung der Polnisch- bzw. Deutschkenntnisse der Studenten ab 1994 in Polen veranstalten. Die Österreichische Seite wird die Aufenthaltskosten für die polnischen Studenten, für die Lehrkräfte und die organisatorische Betreuung übernehmen.

Schlagworte

Polnischkenntnis

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR12125242

alte Dokumentnummer

N7199423278L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)