Artikel 10 – Evaluierung der Verwendung der Kredite
Zum Zwecke der Evaluierung der Verwendung der unter diesem Abkommen gewährten konzessionellen Kredite und der Nachhaltigkeit der entsprechenden Projekte wird die Regierung der Arabischen Republik Ägypten die Bereitstellung aller für die Evaluierung, Überprüfung und Überwachung notwendiger Unterlagen ermöglichen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Gesetzesnummer
20005850
Dokumentnummer
NOR40099126
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