Anlage zum Frauenförderungsplan Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Alte FassungIn Kraft seit 02.7.2019

Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Oktober 2020 (gemäß § 11a. Abs. 3 B‑GlBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen aufgrund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen eine höhere Fluktuation zu erwarten ist, wurden die Vorgaben – auch unter Berücksichtigung der Erweiterung des Ressorts durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 nach dem Stichtag 31.12.2017 – für das Gesamtressort angehoben.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.

Zentralstelle:

Zu § 11a. Abs. 3 B-GlBG (Stichtag 31.12.2017):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorgaben

v1/1

9

5

4

44,4 %

0,6

1

A1/2, v1/2

23

13

10

43,5 %

1,4

1

A1/5, A1/6, v1/4

49

29

20

40,8 %

3

3

A1/7, v1/5

14

9

5

35,7 %

0,84

1

A1/9

5

3

2

40,0 %

0,3

1

A2/7

7

5

2

28,6 %

0,42

1

A4/GL, v4/2

6

4

2

33,3 %

0,36

-

v4/1

3

2

1

33,3 %

0,18

-

       

In Vollziehung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, wurden Bedienstete des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen in den Personalstand des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz übergeleitet. Im neu hinzugekommenen Ressortbereich Gesundheit bestand zum Stichtag 8.1.2018 eine Unterrepräsentation von Frauen wie folgt:

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorgaben

v1/1

13

8

5

38,5 %

0,78

s.o.

A1/7, v1/5

14

9

5

35,7 %

0,84

s.o.

A1/9, v1/7

3

2

1

33,3 %

0,18

s.o.

A3/GL, v3/1

7

5

2

28,6 %

0,42

-

       

Da in den Sektionen III, V, VII und IX der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in den Sektionen I, II, IV, VI und VIII der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.10.2018 angehängt.

Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag neun Sektionsleitungen, achtzehn Gruppenleitungen, 98 Abteilungsleitungen, zehn Referatsleitungen, zwei Kompetenzstellenleitungen, eine Leitung des Teams Bürgerinnen- und Bürgerservice, vier Leitungen der Büro Service Stellen sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Sektionen

8

4

4

50,0 %

Gruppen

3

2

1

33,3 %

Abteilungen

65

30

35

53,8 %

Referate, Kompetenzstellen, Team Bürgerinnen- und Bürgerservice

13

4

9

69,2 %

Büro Service Stellen und Wirtschaftsstelle

4

3

1

25,0 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Sektionen

15

10

5

33,3 %

Gruppen

11

9

2

18,2 %

Abteilungen

89

41

48

53,9 %

Referate,
Team Bürgerinnen- und Bürgerservice

5

3

2

40,0 %

Büro Service Stelle

3

1

2

66,7 %

     

Sozialministeriumservice:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten rund zwei Drittel beträgt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorgaben

A1/3, A1/4, v1/3

25

14

11

44,0 %

1,5

1

A1/5, A1/6, v1/4

12

7

5

41,7 %

0,72

1

A1/7

1

1

0

0 %

-

-

       

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.10.2018 angehängt.

Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Stabsabteilungsleitung, eine Supportbereichsleitung, vier Supportleitungen, 36 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Amtsleitung

1

1

0

0 %

Landesstellenleitung, Supportbereichs‑/
Stabsabteilungsleitung/
stv. Amtsleitung

10

6

4

40,0 %

Abteilungsleitung

31

15

16

51,6 %

Leitung Ärztlicher Dienst

7

2

5

71,4 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Landesstellenleitung, Support-
bereichs‑/Stabsabteilungsleitung

11

7

4

36,4 %

Abteilungsleitung

37

9

28

75,7 %

Leitung Ärztlicher Dienst

4

3

1

25,0 %

     

Arbeitsinspektion:

Bei der Nachbesetzung von Amtsleitungen und Amtsleitungsstellvertretungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten die Quote erfüllt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorgaben

A1/1, v1/1

62

47

15

24,2 %

3,72

3

A1/2, v1/2

6

5

1

16,7 %

0,36

-

A1/3, A1/4, v1/3

28

20

8

28,6 %

1,68

1

A1/5, A1/6

17

14

3

17,6 %

1,02

1

v2/1

3

2

1

33,3 %

0,18

-

A2/4, v2/3

175

123

52

29,7 %

10,5

10

       

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Arbeitsinspektion, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.10.2018 angehängt.

Insgesamt sind in der Arbeitsinspektion zu diesem Stichtag 17 Amtsleitungen sowie 37 Abteilungsleitungen eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Amtsleitung

17

14

3

17,6 %

Abteilungsleitung/
stv. Amtsleitung

29

20

9

31,0 %

Leitung der Verwaltungsstelle

19

0

19

100 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil in %

stv. Abteilungsleitung (Außenstellen)

2

2

0

0 %

stv. Leitung der Verwaltungsstelle

18

2

16

88,9 %

     

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 176/2019

Schlagworte

Bürgerinnenservice, Supportbereich

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2020

Gesetzesnummer

20010378

Dokumentnummer

NOR40215495

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)