Anlage zum Frauenförderungsplan Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Alte FassungIn Kraft seit 12.7.2016

Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Juli 2018 (gemäß § 11a. Abs. 3 B‑GlBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.

Zentralstelle:

Zu § 11a. Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

v1/1

8

5

13

38,5

1

1

A1/5, A1/6, v1/4

25

18

43

41,9

2

1

A1/7, v1/5

8

4

12

33,3

1

1

A1/9, v1/7

4

2

6

33,3

-

-

v2/1

4

1

5

20,0

-

-

A2/7

7

1

8

12,5

-

-

A4/GL, v4/2

4

2

6

33,3

-

-

       

Es ist weiters darauf Bedacht zu nehmen, dass, da in den Sektionen III, V und VII der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, vermehrt in den Sektionen I, II, IV und VI der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2016 angehängt.

Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag sieben Sektionsleitungen, zwölf Gruppenleitungen, 63 Abteilungsleitungen, fünf Referatsleitungen, zwei Kompetenzstellenleitungen, eine Leitung des Teams BürgerInnenservice, vier Leitungen der Büro Service Stellen sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

Sektionen

3

4

7

57,1

Gruppen

1

2

3

66,7

Abteilungen

22

22

44

50,0

Referate, Kompetenzstellen, Team BürgerInnenservice

3

4

7

57,1

Büro Service Stellen und Wirtschaftsstelle

3

1

4

25,0

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

Sektionen

8

3

11

27,3

Gruppen

4

1

5

20,0

Abteilungen

25

27

52

51,9

Referate, Team BürgerInnenservice

3

2

5

40,0

Büro Service Stellen und Wirtschaftsstelle

2

1

3

33,3

     

Sozialministeriumservice:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten rund zwei Drittel beträgt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

A1/3, A1/4, v1/3

15

11

26

42,3

1

1

A1/5, A1/6, v1/4

7

5

12

41,7

1

1

A1/7

1

0

1

0

-

-

       

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2016 angehängt.

Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Supportbereichsleitung, eine Stabsabteilungsleitung, 40 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

Amtsleitung

1

0

1

0

Landesstellenleitung,
Supportbereichs‑/Stabsabteilungsleitung/
stv. Amtsleitung

6

5

11

45,5

Abteilungsleitung

16

14

30

46,7

Leitung Ärztlicher Dienst

3

5

8

62,5

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

Landesstellenleitung, Supportbereichs‑/Stabsabteilungsleitung

9

2

11

18,2

Abteilungsleitung

9

28

37

75,7

Leitung Ärztlicher Dienst

2

0

2

0

     

Arbeitsinspektion:

Bei der Nachbesetzung von Amtsleitungen und Amtsleitungsstellvertretungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten die Quote erfüllt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

A1/1, v1/1

45

16

61

26,2

4

3

A1/3, v1/3

23

6

29

20,7

2

1

A1/5

16

3

19

15,8

1

1

A2/4, v2/3

129

50

179

27,9

11

9

       

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen in der Arbeitsinspektion, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2016 angehängt.

Insgesamt sind in der Arbeitsinspektion zu diesem Stichtag 20 Amtsleitungen sowie 40 Abteilungsleitungen eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

Amtsleitung

16

3

19

15,8

Abteilungsleitung/
stv. Amtsleitung

23

6

29

20,7

Leitung der Verwaltungsstelle

0

20

20

100

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

Leitung der Verwaltungsstelle

2

18

20

90,0

     

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2018

Gesetzesnummer

20009593

Dokumentnummer

NOR40184953

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