Anlage 1
— ANHANG
Die Slowakische Republik wird bei der Erteilung von Sichtvermerken für den Flugverkehr (Visum A) und für den kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) von der Republik Österreich an nachstehenden Vertretungsbehörden vertreten:
Amman, Haschemitisches Königreich Jordanien |
Beirut, Libanesische Republik |
Änderungen bei den Dienstorten, an denen eine Vertretung stattfindet, erfolgen im Rahmen eines Notenwechsels zwischen den Vertragsparteien.
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Gesetzesnummer
20007301
Dokumentnummer
NOR40129066
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