Anlage1 Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)

Alte FassungIn Kraft seit 16.4.1978

ANHANG

Anlage1

Vom namhaft gemachten Fluglinienunternehmen von Sri Lanka zu betreibende Flugstrecke:

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Spalte 4

Ausgangspunkte

Zwischenpunkte

Punkte in Österreich

Punkte darüber hinaus

Colombo

3 Punkte

Wien

3 Punkte

    

Vom namhaft gemachten Fluglinienunternehmen Österreichs zu betreibende Flugstrecke:

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Spalte 4

Ausgangspunkte

Zwischenpunkte

Punkte in Sri Lanka

Punkte darüber hinaus

Wien

3 Punkte

Colombo

3 Punkte

    

Anmerkung:

Dem jeweils namhaft gemachten Fluglinienunternehmen steht es frei, einen oder mehrere der Punkte auf den im vorliegenden Anhang festgelegten Flugstrecken bei einem oder allen Flügen auszulassen; vorausgesetzt, daß eine vereinbarte Fluglinie im Hoheitsgebiet des Vertragschließenden Teiles, der das Fluglinienunternehmen namhaft gemacht hat, beginnt (und bzw. oder) endet.

  

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