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Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 87/1970 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 188/2013
Typ
Vertrag – Spanien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
10.04.1970
Außerkrafttretensdatum
31.08.2013
Unterzeichnungsdatum
09.02.1970
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON SPANIEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FILMWESENS
StF: BGBl. Nr. 87/1970
Änderung
BGBl. III Nr. 188/2013 (NR: GP XXIV RV 1787 AB 2308 S. 203 . BR: AB 8981 S. 821 .)
Sprachen
Deutsch, Spanisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung
und
die Regierung von Spanien
in dem Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Filmindustrien in beiden Staaten im beiderseitigen Interesse zu vertiefen,
in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur wirksamen Verbreitung der Kultur beider Völker beiträgt und die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Staaten fördert,
von dem Wunsche getragen, daß Filme, die sich durch ihren künstlerischen Wert, ihre technischen Vorzüge und ihren besonderen Aufwand auszeichnen, in den Genuß der Vorteile von Gemeinschaftsproduktionen kommen,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Gesetzesnummer
10009314
Dokumentnummer
NOR11009505
alte Dokumentnummer
N7197013753T
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