Förderung der Väterkarenz
§ 8a.
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit einer Väterkarenz sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neue Rahmenbedingungen des Mitarbeiters.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2018
Gesetzesnummer
20009593
Dokumentnummer
NOR40184938
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