Programmveranstalter
§ 8.
(1) Programmveranstalter oder ihre Mitglieder müssen österreichische Staatsbürger oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz im Inland sein.
(2) Ist der Programmveranstalter in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Genossenschaft organisiert, dürfen höchstens 25 vH der Anteile im Eigentum Fremder oder im Eigentum von juristischen Personen oder Personengesellschaften stehen, die unter der einheitlichen Leitung eines Fremden oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland stehen oder bei welchem Fremde oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz im Ausland die in § 244 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 und 5 des Handelsgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897, geregelten Einflußmöglichkeiten haben.
(3) Angehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens den österreichischen Staatsbürgern, juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind solchen mit Sitz im Inland gleichgestellt.
(4) Aktien haben auf Namen zu lauten. Treuhandverhältnisse sind offenzulegen. Treuhändisch gehaltene Anteile werden Anteilen des Treugebers gleichgehalten. Eine Übertragung von Kapitalanteilen ist an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden.
(5) Der Programmveranstalter hat die zum Zeitpunkt der Antragstellung um eine Zulassung bestehenden Eigentums- oder Mitgliederverhältnisse zusammen mit dem Antrag sowie alle diesbezüglichen Änderungen binnen 14 Tagen der Regionalradiobehörde mitzuteilen. Stehen Anteile des Programmveranstalters im direkten oder indirekten Eigentum von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Genossenschaften, so sind auch deren Eigentumsverhältnisse bekanntzugeben, Treuhandverhältnisse sind offenzulegen. Diese Verpflichtungen lassen andere gesetzliche Offenlegungspflichten unberührt.
Schlagworte
Eigentumsverhältnis
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025
Gesetzesnummer
10001271
Dokumentnummer
NOR12014592
alte Dokumentnummer
N1199328903J
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