materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 310/2018
Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen
§ 5.
(1) Für die Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Grundbezug von 222,70 € monatlich.
(2) Wird eine Anlage mit gasförmigen Brennstoffen beschickt, gebührt ein Zuschlag von 145,39 € monatlich für den ersten Kessel und von 129,60 € monatlich für jeden weiteren Kessel.
(3) Wird eine Anlage mit flüssigen Brennstoffen beschickt, gebührt ein Zuschlag von 152,62 € monatlich für den ersten Kessel und 136,01 € monatlich für jeden weiteren Kessel.
(4) Wird eine Anlage mit festen Brennstoffen beschickt, gebührt ein Zuschlag von 234,69 € monatlich für den ersten und zweiten Kessel und von 218,47 € monatlich für jeden weiteren Kessel.
(5) Für Kleinkessel bis 80 kw, die mit flüssigen oder festen Brennstoffen betrieben werden, sind während der tatsächlichen Betriebsdauer für angefangene 10 kw 37,88 € zu bezahlen; für Kleinkessel bis 80 kw, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, für angefangene 10 kw 36,83 €.
(6) Für die Betreuung von Warmwasser- oder Zentralheizungsanlagen, die durch ein Fernheizwerk gespeist werden, gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Betrag von 163,35 € monatlich; für jede weitere Anlage oder Umformer gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein weiterer Betrag von 45,74 € monatlich.
(7) Für die Durchführung von zusätzlich angeordneten Betreuungsarbeiten (z. B. Zwischen-, Pumpstationen usw.) sowie von allfälligen Reparaturarbeiten einfacher Art an der Anlage selbst oder an den dazugehörigen Teilen gebührt für jede Arbeitsstunde zusätzlich ein Betrag von 13,13 €.
(8) Steht dem/der Betreuer/in einer Heizanlage mit festen Brennstoffen keine auf Kosten der Hausinhabung betriebene Dusch- oder Badeanlage mit Warmwasser zur Verfügung (welche auch in der Dienstwohnung des Hausbesorgers sein kann), so gebührt zu dem Entgelt nach Abs. 4 und 5 ein Zuschlag von 15% als Schmutzzulage.
Schlagworte
Warmwasseranlage, Zwischenstation, Duschanlage
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2018
Gesetzesnummer
20010057
Dokumentnummer
NOR40199171
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