§ 4.
Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2006 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, BGBl. II Nr. 258/2006, außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018
Gesetzesnummer
20004885
Dokumentnummer
NOR40080918
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