§ 3 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Alte FassungIn Kraft seit 31.7.2020

Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 3.

(1) Verhaltensweisen, welche die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verletzen, sind insbesondere herabwürdigende Äußerungen sowie Darstellungen, Mobbing und sexuelle Belästigung. In diesem Zusammenhang wird auf § 43a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, und § 5 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86, jeweils in der geltenden Fassung, verwiesen.

(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, sich bei sexueller Belästigung und Mobbing zur Wehr zu setzen, sowie über die Mobbingpräventionsstrategie im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu informieren.

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2022

Gesetzesnummer

20011247

Dokumentnummer

NOR40225307

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)