§ 3 Erklärung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2020

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 92/2021

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Mai 2020 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021

Gesetzesnummer

20011200

Dokumentnummer

NOR40224090

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)