§ 3 Erklärung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österr. Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2019

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 271/2020

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. März 2019 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021

Gesetzesnummer

20010622

Dokumentnummer

NOR40213908

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