Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. April 2015 bei monatlicher Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung und der 30. März 2015 bei wöchentlicher Lohnauszahlung festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
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