§ 3 Erklärung des Kollektivvertrages für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2016

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2016 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2017

Gesetzesnummer

20009509

Dokumentnummer

NOR40180575

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