materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 214/2020
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2019 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020
Gesetzesnummer
20010617
Dokumentnummer
NOR40213823
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