§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ an den Interdisziplinären Master Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“ des Österreichischen Lateinamerika-Instituts“ sowie Festlegung des akademischen Grades Master of Arts in Latin American Studies“

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.2003

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des “Interdisziplinären Master Lehrganges für Höhere Lateinamerika-Studien" hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Arts in Latin American Studies", abgekürzt “M.A. (Latin American Studies)" zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2025

Gesetzesnummer

20002997

Dokumentnummer

NOR40046274

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