§ 2 Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2014

Entgelte

§ 2

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 7,67 € zu berechnen.

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