materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 272/2025
Betreuung von Aufzügen
§ 2.
(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgenden Pauschalbetrag:
- bis zu vier Geschossen 136,60 €
- für jedes weitere Geschoß 12,31 €.
(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2025
Gesetzesnummer
20012766
Dokumentnummer
NOR40266811
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
