materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 264/2025
Betreuung von Aufzügen
§ 2.
(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber jeweils folgende Pauschalbeträge:
- 1. bis zu vier Geschossen 130,34 €
- 2. für jedes weitere Geschoß 8,16 €.
(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2025
Gesetzesnummer
20012754
Dokumentnummer
NOR40266675
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