§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Betreuung von Aufzügen

§ 2.

(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich vom/von der Auftraggeber/in jeweils folgende Pauschalbeträge:

  1. 1. bis zu vier Geschossen 92,95 €
  2. 2. für jedes weitere Geschoß 5,81 €.

(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.

Schlagworte

Auftraggeberin

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2017

Gesetzesnummer

20009693

Dokumentnummer

NOR40187690

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