materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 118/2025
Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2024),
- beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 344/2024 hinterlegt und am 7. Juni 2024 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
- 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2024 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.
Schlagworte
Verlautbarungsplattform
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2025
Gesetzesnummer
20012616
Dokumentnummer
NOR40262720
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