Lehrgang „Psychotherapie“
§ 1.
Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Lehrgang „Psychotherapie“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Psychotherapie“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Psychotherapeutin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Psychotherapeut“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
27.11.2025
Gesetzesnummer
20004971
Dokumentnummer
NOR40081615
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