Allgemeines
§ 1.
Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der temporären Ermäßigung der Steuersätze nach den §§ 3 und 64 des Bundesgesetzes über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022), BGBl. Nr. 630/1994, mit dem Ziel einer Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei besonders gängigen Treibstoffen.
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026
Gesetzesnummer
20013141
Dokumentnummer
NOR40276911
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
