§ 1 Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen

Alte FassungIn Kraft seit 17.1.2017

§ 1.

Die Obergrenze für die Honorarsätze der jeweils anfallenden Beratungsstunden wird für selbständige Berater/innen mit 50 Euro netto festgelegt.

Schlagworte

Beraterin

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022

Gesetzesnummer

20009784

Dokumentnummer

NOR40190457

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