§ 1 Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat

Alte FassungIn Kraft seit 28.7.2006

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 249/2008).

§ 1.

Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2025

Gesetzesnummer

20004875

Dokumentnummer

NOR40080477

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