Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin
§ 1.
Der Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20003155
Dokumentnummer
NOR40049190
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