Verbesserung der internen Informationen
§ 19.
Um die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und das Potential an interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2021
Gesetzesnummer
20010769
Dokumentnummer
NOR40217956
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