Verbesserung der internen Information
§ 18.
Um die Mobilität der Mitarbeiter/innen zu fördern und das Potential an interessierten Bewerberinnen zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2018
Gesetzesnummer
20009593
Dokumentnummer
NOR40184948
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
