§ 15 Straßenverlauf der B 7 Brünner Straße

Alte FassungIn Kraft seit 20.11.1998

Der Straßenverlauf der B 7 Brünner Straße wird im Bereich der Gemeinden Wolkersdorf im Weinviertel und Ulrichskirchen-Schleinbach wie folgt bestimmt:

Die B 7 Brünner Straße führt von km 14,364 über die bestehende Landesstraße L 3098 (von deren km 0,178 bis km 1,242) bis km 15,428 (neu) und verläuft sodann auf einer neu herzustellenden Straßentrasse westlich von Wolkersdorf im Weinviertel über die Anschlüsse „LH 6“ und „L 3103“ und bindet bei km 18,46 (alt)/km 20,186 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Anschlüsse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wolkersdorf im Weinviertel und Ulrichskirchen-Schleinbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 7/45-98 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den neu herzustellenden Teil des vorangeführten Straßenabschnittes Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012858

Dokumentnummer

NOR12159168

alte Dokumentnummer

N9199855494L

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